Schütze, was dir am wichtigsten ist.

Die Zukunft deiner Familie beginnt hier.

99,80 € Einmalige Zahlung
Specialized Health Coverage

Spezialisierte Krankenversicherung

Erhalte bis zu 5.000 Euro Entschädigung, wenn dein Baby mit bestimmten Krankheiten geboren wird – ein exklusiver finanzieller Schutz, der nur durch unsere Schwanger­schafts­ver­siche­rung angeboten wird.

Enhanced Protection Throughout Your Journey

Erweiterter Schutz während deiner gesamten Schwangerzeit

Besonderer Schutz für Eltern und ungeborenes Kind;, von der Schwangerschaft bis zu sechs Monate nach der Geburt.

Effortless and Accessible

Unkompliziert und einfach

Melde dich ganz einfach an, ohne komplizierte Gesundheitsangaben, und verwalte deine Versicherung vollständig online, wann immer es dir passt.

FAQs

Unsere Schwangerschaftsversicherung ist ein Produkt für werdende Mütter, das Versicherungsleistungen für das Kind, die Mutter und den Partner kombiniert. Sie bietet finanzielle Unterstützung bei bestimmten Ereignissen, die während der Schwangerschaft und bis zum Ende des fünften Geburtsmonats des Kindes eintreten können.

Die "Serenity Schwangerschaftsversicherung" bietet Versicherungsschutz bei Unfall mit dauerhafter Invalidität, bei Unfalltod, bei bestimmten angeborenen Fehlbildungen/Diagnosen und bei Krankenhausaufenthalt des Kindes. Sie deckt auch Krankenhausaufenthalte während der Schwangerschaft aufgrund von Schwangerschaftskomplikationen. Der Versicherungsschutz hängt von der Erfüllung der in der Versicherungspolice festgelegten Bedingungen ab.

Weitere Informationen zum Versicherungsschutz und zur Versicherung sind unter Produktinformationsblatt und in den Allgemeine Versicherungsbedingungen zu finden.

Der Hauptgrund ist, auf unerwartete Ereignisse vorbereitet zu sein, die dich und deine Familie betreffen können. Die "Serenity - Schwangerschaftsversicherung\" bietet finanzielle Unterstützung und kann helfen, zusätzliche Kosten zu tragen, die durch solche Ereignisse entstehen.

Die Versicherung bietet einen kombinierten Versicherungsschutz, der nicht nur die schwangere Frau und das Kind, sondern auch den Partner unterstützt und sowohl während der Schwangerschaft als auch bis zum Ende des fünften Geburtsmonats des Kindes Schutz bietet.

Wenn du die Versicherung unmittelbar nach der Ersttrimesteruntersuchung abschließt, bist du gegen angeborene Fehlbildungen/Diagnosen (die in den Versicherungsbedingungen aufgeführt sind) versichert, die erst nach der Erstuntersuchung festgestellt werden können. Fehlbildungen oder Diagnosen, die zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses bereits bekannt sind, können nicht versichert werden.

Die übrigen Leistungen dieser Versicherung beginnen für die Eltern frühestens ab der 16. Schwangerschaftswoche und für das ungeborene Kind frühestens ab der 24. Woche.

Der Preis ist unabhängig vom Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses gleich.

Was decken wir ab?

Vorteile

Im Falle eines Unfalls, der zu einer dauerhaften Invalidität der Mutter, des Partners oder des Kindes führt, leistet die Versicherung eine Entschädigung von bis zu 10.000 €.

Die Entschädigung wird auf Grundlage des Invaliditätsgrads bestimmt, welcher jedoch mindestens 10 % betragen muss.

Invalidität aufgrund von Erkrankungen und eine Invalidität unter 10 % sind nicht versichert.
Im tragischen Fall eines Unfalltodes der Eltern (ab der 16. Woche bis zum Ende des fünften Geburtsmonats des Kindes) oder des Kindes (von der Geburt an bis 6 Monate nach der Geburt des Kindes) leistet die Versicherung ein einmalige Entschädigung von 5.000 €.
Wir übernehmen die Kosten für bis zu insgesamt 5 Krisentherapiesitzungen für die Mutter/den Partner (insgesamt max. 500 EUR) im Falle einer Totgeburt, einer durch Unfall verursachten Invalidität oder des Unfalltodes eines Elternteils oder des Kindes.
Wenn die Schwangere aufgrund von Schwangerschaftskomplikationen 4 Tage oder länger im Krankenhaus bleiben muss, zahlen wir 20 € Tagesgeld für maximal bis zur Geburt des Kindes. Bei einem Krankenhausaufenthalt von 4 Tagen oder mehr erhalten Sie das Tagegeld ab dem 1. Tag.

Krankenhausaufenthalte, die weniger als 4 Tage dauern und jene die nicht im Zusammenhang mit der Schwangerschaft stehen, sind nicht versichert.
Sollte das Kind nach der Geburt wegen einer Krankheit, eines Unfalls oder wegen eines Frühgeburtsaufenthalts auf der Neugeborenenstation 7 Tage oder länger im Krankenhaus bleiben, leisten wir 20 € Tagegeld für maximal 180 Tage. Bei einem Krankenhausaufenthalt von 7 Tagen oder mehr erhalten Sie das Tagegeld ab dem 1. Tag.

Krankenhausaufenthalte, die weniger als 7 Tage dauern, sind nicht versichert.

Bei bestimmten unten aufgeführten Geburtsfehlern/Diagnosen leisten wir je nach Diagnose eine Pauschale von entweder 2.500 € oder 5.000 €. Wir decken Geburtsfehler/Diagnosen ab, die nach der vorgeburtlichen Untersuchung im ersten Trimester und bis zum Ende des fünften Geburtsmonats des Kindes festgestellt werden. Die Entschädigung wird gezahlt, nachdem das Baby geboren ist und die Diagnose erhalten hat.

Gruppe 1: Entschädigungsbetrag 2.500 €
  • Lippenspalte
  • Gaumenspalte
  • Angeborener Talipes equinovarus (Klumpfuß)
  • Entwicklungsdysplasie der Hüfte

Gruppe 2: Entschädigungsbetrag 5.000 €
  • Blindheit
  • Taubheit
  • Verlust von Händen oder Füßen
  • Krebs
  • Spina bifida oder Schädelbruch
  • Angeborener Hydrocephalus
  • Atrioventrikulärer Septumdefekt
  • Komplette Transposition großer Arterien
  • Angeborene Speiseröhrenatresie oder Speiseröhrenfiste

Geburtsfehler/Diagnosen, die nicht in den entsprechenden Gruppen aufgeführt sind, sowie Geburtsfehler/Diagnosen, die vor Abschluss der Versicherung festgestellt wurden, sind nicht versichert.
Wenn das Kind einen Unfall erleidet und entstellende Narben davonträgt, die von einem Arzt diagnostiziert wurden, bieten wir eine Entschädigung von bis zu 1.500 €, abhängig von der Lage und Größe der Narbe.

Narben infolge einer Erkrankung sowie Narben, die keiner medizinischen Behandlung bedürfen, sind nicht abgedeckt.
Bei der Totgeburt eines Kindes nach 24 Wochen vollendeter Schwangerschaft leistet die Versicherung bei Aufwendungen bis zu 1.500 €. Diese Leistung kann unter anderem für Beerdigungskosten/Zeremonie, Haushaltshilfe, Reisekosten und alternative Medizin verwendet werden.

Beachten Sie, dass der Verlust des Babys innerhalb von 24 Wochen abgeschlossener Schwangerschaft (Fehlgeburt) nicht abgedeckt ist.

Der Versicherungsschutz beginnt am Tag des Abschlusses.

  • Angeborene Fehlbildungen/Diagnosen sind versichert, wenn sie zu einem beliebigen Zeitpunkt ab dem Tag nach Abschluss der Versicherung festgestellt werden.
  • Der Versicherungsschutz für die Eltern beginnt ab der 16. SSW.
  • Der Versicherungsschutz für das Kind beginnt nach der vollendeten 24. SSW.

Der Versicherungsschutz endet automatisch, zum Ende des fünften Geburtsmonats des Kindes.